| BerufsausbildungGrundsätzliches
 
  Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werksverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist.
 Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren, Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt: 
        Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der SicherheitsregelnAnwendung der VorschriftenGesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik GrundqualifikationBus- und LKW-Fahrer müssen wissenWer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“. BesitzstandWer einen Führerschein der Klassen(n) D1 bis DE vor 10. September 2008 hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand). Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).   NotwendigkeitWer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung. Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung. DauerDie Grundqualifikation gilt 5* Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen. * sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.  VerlängerungDie Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eineWeiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden. Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008 Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden. Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009 Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*) nachgewiesen werden. Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008 Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Personenbeförderung nachgewiesen werden. Führerschein Klasse C1 bis CE nach dem 09.09.2009 Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Güterbeförderung nachgewiesen werden. NeuerwerbEine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung 
        als Berufskraftfahrer(§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG)
 
einer Grundqualifikation(§ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG)
einer Beschleunigten Grundqualifikation(§ 4 Abs. 2 BKrFQG)
 Ausbildung / PrüfungBerufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit. Wer eine Grundqualifikation nach $ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis) Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach $ 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Minuten durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90 min) bei der zuständigen IHK ablegen. Die Vorlage bei Bescheinigungen über eine Weiterbildung oder GrundqualifikationWeiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in denFührerschein ein. Idealerweise findet die Weiterbildung in 5 Modulen á 7 Stunden statt   Weiterbildungsmodule LKWModul 1: Eco-TrainingEine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden. Die Inhalte 
        Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische WartungNotwendigkeit von AbgasnachbehandlungssystemenTechnik zur Unterstützung wirtschaftlichen FahrensAnalyse der FahrwiderständeEco-FahrphilosophieAlternative KraftstoffeFahrer-Motivation zu wirtschaftlichem FahrenWirtschaftlichkeitsrechnung Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den GüterverkehrKenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken. Die Inhalte 
        Allgemeine Vorschriften für den GüterverkehrDie sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, zum digitalen und zum analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz.Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften zu Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum, Anschnallpflicht und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen. Modul 3: Sicherheitstechnik & FahrsicherheitDer richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Lkw macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Die Inhalte 
        Risiken des Straßenverkehrs und ArbeitsunfälleFähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei NotfällenKenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des FahrzeugsHinweise auf praktische SicherheitsübungenKraftübertragung und BremsmethodenKurvenfahren (unter- bzw. übersteuern) Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, ProfiAuftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.  Die Inhalte 
        Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der MarktordnungDer Fahrer als Imageträger des UnternehmensKommunikationspartner des FahrersDie Bedeutung qualifizierter FahrerDie angemessene ArbeitsorganisationUnterschiedliche Rollen des FahrersSensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen VerfassungFähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugenFähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken Modul 5: LadungssicherungUnzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul. Die Inhalte 
        Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der FahrtEinsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des FahrbahnprofilsBerechnung der Nutzlast und des NutzvolumensRichtige Verteilung der LadungAuswirkung der Überladung auf die AchseFahrzeugstabilität und SchwerpunktArten von Verpackungen und LastträgernFeststell- und VerzurrtechnikenRichtige Verwendung der Zurrgurte geförderte Maßnahmen
        
          
            | Nr. | Bezeichnung der Maßnahme | Dauer |  
            | Z 01 | Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. C/CE | 4 Wochen |  
            | Z 02 | Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. C/CE | 6 Wochen |  
            | Z 03 | Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. D (Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre)
 | 5 Wochen |  
            | Z 04 | Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. D (Vorbesitz Klasse B mehr als 2 Jahre)
 | 6 Wochen |  
            | Z 05 | Erwerb der Fahrerlaubnis der Kl. D (Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre)
 | 4 Wochen |  
            | Z 06 | Beschleunigte Grundqualifikation | 6 Wochen |  
            | Z 07 | Beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger)
 | 1,8 Wochen |  
            | Z 08 | Weiterbildung nach BQrFQG | 1 Tag |  
            | Z 09 | Weiterbildung nach BQrFQG | 5 Tage |  
            | Z 10 | ECO-Training | 1 Tag |  
            | Z 11 | Gabelstaplerausbildung | 4 Tage |  
            | Z 12 | Gefahrgutausbildung GGVSE/ADR Basiskurs und Tank
 | 1 Woche |  
            | Z 13 | Ausbildung LKW-Ladekran nach BGG 921
 | 1 Woche |  
            | Z 14 | Ladungssicherung nach VDI 2700a
 | 3 Tage |  
            | Z 15 | Perfektionstraining | 2 Wochen |  
            | Z 16 | Rangieren und Wechselbrückentraining
 | 1 Woche |        |