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Reform des Punktesystems im Mai 2014
Im Mai 2014 fand erstmals seit 50 Jahren eine weitreichende Reform des Flensburger Punktesystems statt. Statt den bislang 18 Punkten, die vor der Reform einen Führerschein-Entzug erwirkten, genügen nun 8 Punkte für den Entzug der Fahrerlaubnis. Natürlich hat man im Zuge der Reform aber auch die Bepunktung für die einzelnen Vergehen geändert: Es fallen nun für sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten bis zu 3 Punkte an.

Die Bedingungen für den Punkteabbau hat der Gesetzgeber ebenfalls reformiert. Jetzt ist es ausschließlich dann möglich, einen Punkt in einem Fahreignungsseminar abzubauen, wenn der Autofahrer noch nicht mehr als 5 Punkte angesammelt hat. Wie die Veränderungen im Bußgeldkatalog im Einzelnen aussehen, können Interessierte auf www.bussgeld-info.de nachlesen.


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