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Ausbildung

Кlasse L

Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 

12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff 

Bei Erweiterung:

6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der 
Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung entfällt


Alles über die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Ablegen der theoretischen Prüfung
Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein. 

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.



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