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Ausbildung

Кlasse T

Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 

12 Grundstoff
6 klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:

6 Grundstoff
6 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der 
Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung


Zum praktischen Unterricht gehört auch: 

- Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie,
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
-eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Grundausbildung 

keine besonderen Ausbildungsfahrten

 



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